29-03-2024, 05:58

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7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder sollten diese eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die der gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Abgabenordnung
§ 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
1 Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
2
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.
3
Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

Umsatzsteuer-Richtlinien 2005
84. Beherbergungsumsätze
(1) 1 Die nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG steuerpflichtige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, setzt kein gaststättenähnliches Verhältnis voraus.
2
Entscheidend ist vielmehr die Absicht des Unternehmers, die Räume nicht auf
Dauer und damit nicht für einen dauernden Aufenthalt im Sinne des §§ 8 und 9 AO zur Verfügung zu stellen ( BFH-Beschluss vom 18.1.1973 – BStBI || S. 426 ).
(2) 1 Hat ein Unternehmer den einen Teil der in einem Gebäude befindlichen Räume längerfristig, den anderen Teil nur kurzfristig vermietet, ist die Vermie-
tung nur insoweit steuerfrei, als er die Räume eindeutig und leicht nachprüfbar zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten hat ( vgl. BFH-Urteil vom 9.12.1993 – BStBI 1994 || S. 585 ). 2 Bietet der Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Beherbergung von Fremden an, sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig ( vgl.BFH-Urteil vom 20.4.1988 – BStBI || S.795 ). 3 Steuerpflichtig ist auch die Überlassung von Räumen einer Pension an Saison-Arbeitnehmer (Kost und Logis), wenn diese Räume wahlweise zur kurzfristigen Beherbung von Gästen oder des Saison-Personals bereitgehalten werden (BFH- Urteil vom 13.9.1988 – BStBI || S. 1021).

8. Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch
Die Mietobjekte werden zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet. Die Gründe für den vorübergehenden Gebrauch geben der Wohnraumnutzer und der Wohnraumanbieter übereinstimmend an.

§ 8 Bei Abschluss eines Mietvertrages wird dieser ohne weitere Vereinbarung immer über einen Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate) abgeschlossen. Wird mit ausdrücklichem Hinweis eine Mietzeit von unter 6 Monaten vereinbart, so wird neben des vereinbarten Mietpreises die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltende Mwst. zusätzlich berechnet. Dies gem. § 9 der Abgabenordnung. Mietverträge mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten sind gem. § 4 Nr. 12 USTG. nichte Mwst. Pflichtig und eine Vorsteuer darf nicht aus dem Rechnungsbetrag herausgerechnet werden.

§ 9 Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate nach Eingang der schriftlichen Kündigung bis zum 20. eines Monats. Beispiel: Eingang der schriftlichen Kündigung am 19.03 d.J. bei uns; wir bestätigen Ihnen bis zum 30.03. d.J schriftlich das Ende des Mietverhältnisses zum 30.06. d.J. Abweichende Kündigungsfristen sind möglich und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§10 Beendet der Mieter das Mietverhältnis vor dem Ende der Kündigungszeit, so hat der keinen Anspruch auf Erstattung eines Teilbetrags der immer im voraus zu zahlenden Miete auf den Mietzeitraum bzw. für den laufenden Monat. Zahlungseingang ist bis zum 2. Werktag sicherzustellen. Jede Mahnung wird mit 15,00 Euro Kosten berechnet. Bei der möbelierten Vermietung berechtigt ein Zahlungsverzug von 3 Werktagen den Vermieter zur Räumung der Wohnung. Etwaiger Besitzt des Mieters wird auf seine Kosten für 3 Monate eingelagert und dann zur Kostenpflichtigen Entsorgung dem Mieter berechnet. Die Kosten werden mit der Kautiion verrechnet. Bei Barzahlung ist der 1. Termin kostenfrei. Zahltag ist bei Monatszahlungen immer der 1. Dienstag im Monat. Über den gezahlten Mietbetrag erhält der Mieter eine Quittung. Diese hat er mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Bei einem notwendigem 2. Termin oder für jeden weiteren Termin, welcher vom Vermieter oder einer von Ihm autorisierten Person notwendig wird, wird ein Wegegeld von 10,00 Euro fällig. Ab dem Tage der Fälligkeit wird die Mietschuld mit 10% Schuldzinsen p.a. in Rechnung gestellt.

§11 Die Mietkaution beträgt im Regelfall 1000,00 Euro für Wohnungen bis 60 m2. Wohnungen bis 80 m2 haben 1500,00 Euro Mietkaution und Wohnungen über 80 m2 2000,00 Euro. Die Mietkaution kann durch Bankbürgschaft gestellt werden. Sie ist sonst unbar vor Bezug der Wohnung auf das Konto 703 793, Stadtsparkasse Wuppertal BLZ 330 500 00 unter dem Hinweiß auf den Mietvertrag oder in Bar mit der Mietzahlung vor Bezug der Wohnung zu zahlen. Bei Mietverhältnissen unter 24 Monaten wird der Betrag nicht verzinst.

§ 12 Der Vermieter ist frei von Schadensersatzansprüchen und Ersatzleistungen, sollte die von Ihm vermietete Wohnung durch einen von Ihm nicht zu verantwortenden Schaden oder einer Katastrophe unbewohnbar sein. Das Mietverhältnis gilt mit Eintritt des Schadens als sofort beendet, anteilige vom Mieter im Voraus geleistete Mietzahlungen werden erstattet. Sachschäden werden im Rahmen der bestehenden Hausversicherungen getragen.

§ 13 Es ist die im Treppenhaus ausgehängte Hausordnung zu beachten.

§ 14 Bereitgestellte Informationssysteme wir Telefon, Internet,Kabelfernsehen, Video, DVD, Sat-Anlagen, werden ohne Prüfung auf deren Inhalt bereitgestellt.
Die Nutzung ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart Kostenfrei. Bei Mietverträgen über einen Zeitraum von 6 Monaten hat der Mieter Die GEZ Gebühren selber zu tragen. Auf Wunsch senden wir Ihnen Ihre Post für die Dauer von 3 Monaten nach Mietende gegen eine Gebühr von 50,00 Euro an eine Anschrift in Europa nach. Pakete und Päckchen sind davon ausgeschlossen.

§15 Gerichtort ist Wuppertal Es gilt deutsches Recht.

§16 Es gelten die ausgewiesenen Preise im Internet. Preisänderungen vorbehalten. Pauschalen und Angebote sind auf den ausgewiesenen Zeitraum gültig und überlagern die Standartpreise.

§17 Bestätigungen und Kündigungen erfolgen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail. Eine Zustellungsgewähr wird von uns als Absender nicht gewährt.

Ergänzende Informationen zur Zweitwohnungssteuer: Die Steuern und Gebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und werden mit Ihnen direkt von der Stadt Wuppertal abgerechnet.